Expertenrat: Auslands- krankenversicherung



von Hans Walter Schäfer

Leseproben

2. Deutsche im Ausland

2.1. Urlaubs- und Dienstreisen bis 6 Wochen

"Die Versicherungsmöglichkeiten

Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, und es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Ihrem Reiseland? Zu erfragen ist dies bei der Krankenkasse.

Tipp! Zusätzlich eine Reisekrankenversicherung abschließen, denn nicht alle Leistungen, wie z.B. Krankenrücktransport oder privatärztliche Versorgung im Krankenhaus, werden von der Krankenkasse übernommen.

Sie sind in Deutschland bei einer Krankenversicherung privat krankenversichert? Dann sollten Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft folgende Fragen klären:

  1. Zahlt der Versicherer auch in Ihrem Reiseland?
  2. Gibt es eine zeitliche Befristung des Auslandsaufenthalts?

Innerhalb Europas besteht in der Regel keine zeitliche Begrenzung. Bei Reisen ins außereuropäische Ausland besteht oft eine zeitliche Begrenzung."

2.4. Aufenthalte 1 Jahr bis unbegrenzt

"Als Rentner die meiste Zeit im Ausland an den sonnigen Plätzen dieser Erde zu leben, wird immer beliebter. Nicht selten treibt einen auch die berufliche Karriere für mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte ins Ausland. Oder Sie sind Ausländer und wollen Deutschland verlassen. Da die gesetzlichen Krankenkassen für solche Aufenthalte im Ausland aber nicht immer den passenden Versicherungsschutz anbieten können, müssen Alternativen gesucht werden. Für den Personenkreis, Residenten, Personen im Ausland, Expatriates oder auch Auswanderer, gibt es spezielle Auslandskrankenversicherungen oder auch internationale Krankenversicherungstarife.

Die Versicherungsmöglichkeiten

A. Sie versichern im jeweiligen Aufenthaltsland (...)

B. Sie sind bereits in Deutschland privat krankenversichert (...)

C. Sie werden von einem deutschen Arbeitsgeber entsendet (...)

D. Sie versichern sich über eine Auslandskrankenversicherung"

2.5. Studenten, Schüler, Praktikanten

"Heimatlandschutz

Sie kehren zwischendurch in Ihr Heimatland zurück, um Ihre Familie und Freunde zu besuchen. Wo können Sie sich während dieser Zeit versichern? In den Tarifen der Auslandskrankenversicherungen ist der Heimaturlaub manchmal mitversichert, aber auf 4 bis 6 Wochen pro Jahr begrenzt.

Tipp! Prüfen Sie, ob für Ihren Aufenthalt im Heimatland noch anderweitiger Versicherungsschutz, z.B. im Rahmen einer Familien- oder Anwartschaftversicherung, besteht.

Wenn Sie sich im Ausland versicherung möchten, sollten Sie diesen Punkt umbedingt bei der Krankenversicherung nachfragen, besonders dann, wenn Sie länger im Ausland bleiben möchten und auch einen Heimaturlaub planen.

Beitragsbeispiele

Im Folgenden sind mögliche Beitragsangabe aufgeführt, die Ihnen als Anhaltspunkte dienen sollen. Die Beiträge verstehen sich monatlich pro Person in Euro. Bei vielen Angeboten erhöhen sich ab dem 7. oder 13. Monat die Beiträge. Alter 30 Jahre, Männer/Frauen: 30 bis 80 Euro.

Besonderheiten

Fast alle Versicherungsgesellschaften bieten als Zusatzbaustein eine Haftpflicht- oder Unfallversicherung an.

Tipp! Empfehlenswert, wenn nicht bereits anderweitig eine Haftpflicht- oder Unfallversicherung besteht.

In den USA und Kanada verlangen die Universitäten meistens einen Nachweis (in englischer Sprache) darüber, dass Sie eine Krankenversicherung haben. Diese muss gewisse Kriterien erfüllen, was die Leistungen angeht. Fragen Sie vor Vertragsabschluss, ob Ihnen dieser Nachweise ausgestellt werden kann."

3. Ausländer in Deutschland

3.1. Reisen bis zu 365 Tagen

"Jedes Jahr werden mehr als 2 Millionen Visa für ausländische Gäste, die nach Deutschland kommen, ausgestellt. Diese bleiben oft für einen Zeitraum von 1 bis 6 Monaten in Deutschland. Die Gründe sind meistens Besuch von Bekannten und Verwandten oder um Deutschland kennen zu lernen. Je nach Herkunftsland ist für die Einreise nach Deutschland ggf. ein Bisum notwendig. Zuständig für die Erteilung des Visums sind die Botschaften und die Generalkonsulate. Eine Voraussetzung für die Ausstellung des Visums ist u.a., dass ein Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird.

Versicherbarer Personenkreis

Ausländische Gäste, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, können sich versichern. Das Höchstaufnahmealter für den Vertragsabschluss liegt in der Regel zwischen dem 70. und 80. Lebensjahr. Einige wenige Anbieter versichern auch noch ältere Personen."

3.2. Aufenthalte 1 bis 5 Jahre

"Leistungen der speziellen Auslandskrankenversicherungstarife (deutscher Versicherungsgesellschaften) für den oben genannten Personenkreis

Ambulant

Arztbesuche

100 % Kostenerstattung, in der Regel ohne Selbstbeteiligung

Medikamente

100 % Kostenerstattung in der Regel

Hilfsmittel

100 % Kostenerstattung bei einfacher Ausfertigung. Bei großen Hilfsmitteln nur teilweise (je nach Tarif und Versicherer).

Schwangerschaft und Geburt

Nicht immer mitversichert! Wenn ja, gilt eine Wartezeit von meistens 8 Monaten (es werden erst Behandlungskosten erstattet, die ab dem 9. Monat nach Beginn anfallen).

Vorsorgeuntersuchungen

In der Regel nicht mitversichert! Je nach Angebot kann dies aber mitversichert werden.

Stationär/Krankenhaus

Arztbehandlung/Unterbringung

100 % Kostenerstattung, meistens auf die allgemeine Pflegeklasse mit Stationsarztbehandlung begrenzt (Leistungen wie bei deutschen Krankenkassen). Je nach Angebot können auch das Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung mitversichert werden.

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